Les Routiers Suisses  
 Luzern Zug 

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 Landesvereinbarung

 


 


Verhandlungen der Paritätischen Kommission
Die ASTAG Sektion Zentralschweiz und die Vertreter von Les Routiers Suisses einigen sich für 2024 auf den Teuerungsausgleich im Umfang von CHF 80.00.
Am Donnerstag, 9. November 2023, trafen sich die Mitglieder der Paritätischen Kommission der ASTAG Sektion Zentralschweiz sowie von Les Routiers Suisses aus den Sektionen Luzern-Zug, Obwalden und Nidwalden zur alljährlichen Verhandlungssitzung. Als Vertreter der Arbeitgeber-Seite waren aus dem Sektionsvorstand Präsident Christian Kempter-Imbach (Vorsitz) und Vize-Präsident Mario Stuber dabei. Seitens Les Routiers Suisses vertraten Daniel Reinhardt (Sektion Nidwalden, Sprecher), Franz Trüssel und Markus Zehnder (beide Sektion Luzern-Zug) sowie Pascal Burch (Sektion Obwalden) die Arbeitnehmer-Seite. Als Protokollführerin amtete Brigitt Willimann vom ASTAG-Sekretariat.
Im Vorfeld hatten Les Routiers Suisses rechtzeitig ihre Anträge eingereicht, die drei Punkte umfasste. Erstens einen Teuerungsausgleich von 2 %, zweitens mindestens fünf Wochen Ferien für alle Chauffeure und drittens eine Zusicherung für ein Paar Sicherheitsschuhe oder CHF 100.00 pro Chauffeuse/Chauffeur pro Jahr.
In der eingehenden Diskussion wurden die Anträge einzeln behandelt und jeweils zu Beginn der Diskussion vom Sprecher von LRS vorgetragen und begründet. Bei der Forderung nach dem Teuerungsausgleich von 2 % konnten die ASTAG-Vertreter aufzeigen, dass durch die festgesetzte Indexierung im geltenden Lohnregulativ (Anhang II zu den Ergänzenden Bestimmungen) die Methode zur Berechnung des Ausgleichs vorhanden ist und demnach entsprechend angewendet werden soll. Wie in der Vergangenheit wurde daraus ein Fixbetrag auf dem Durchschnittslohn berechnet, aufgerundet und bei CHF 80.00 festgesetzt.
Bezüglich der Forderung nach einer generellen 5. Ferienwoche anerkennt die Arbeitgeberseite, dass dieses Begehren sicherlich vorhanden ist, jedoch nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Die Auswirkungen für einzelne Unternehmen wären schlicht zu gross. Der Vorsitzende nimmt das Thema aber auf Arbeitgeberseite mit. Ziel soll es sein, Grundlagen zu erarbeiten, auf denen in den kommenden Jahren aufgebaut werden kann. Im nächsten Jahr wird die Diskussion zu diesem Thema wieder weitergeführt.
Die dritte Forderung nach einem Paar Sicherheitsschuhen (respektive CHF 100.00) pro Jahr musste aus der Sicht der ASTAG nicht speziell verhandelt werden. Dies vor allem unter dem Aspekt, dass das Zurverfügungstellen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) - worunter auch Sicherheitsschuhe fallen - gesetzlich verankert ist und zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört. Dass es Firmen und im Speziellen ASTAG-Mitglieder gibt, die dies nicht geregelt haben respektive nicht befolgen, dürfte es nach Meinung des Vorsitzenden nicht geben. Der Arbeitgeber hat gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), 2. Kapitel, 6. Abschnitt, Art. 27, die Pflicht, diese Schutzausrüstung den Arbeitnehmenden zur Verfügung zu stellen. Aus versicherungstechnischen Gründen existieren in der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, Art. 5) Vorschriften zur PSA und die EKAS-Wegleitung zur Arbeitssicherheit erläutert die zu deren Erfüllung notwendigen Massnahmen.
Die Vertreter der Les Routiers Suisses waren mit den jeweilig verhandelten Vorschlägen vorbehaltlos einverstanden, so dass deren Umsetzung direkt beschlossen werden konnte.
Beim anschliessenden Nachtessen fand der gewohnt kameradschaftliche Austausch statt, bei dem rege weiterdiskutiert wurde. Die ASTAG Sektion Zentralschweiz schätzt die partnerschaftliche Beziehung zu den Routiers Suisses der angeschlossenen Sektionen sehr und würdigt den respektvollen und fairen Umgang in allen Belangen.   

Christian Kempter-Imbach